Zum Inhalt
SALEWSKI.IT
Startseite / E-Rechnung

Rechnungssoftware · Persönlich umgesetzt

E-Rechnungen.
Passend zu
Ihrem Betrieb.

E-Rechnungen für Ihren Handwerksbetrieb schreiben und die Daten an den Steuerberater geben: Ich baue die passende Rechnungssoftware oder verbinde Ihre vorhandene, mit E-Rechnung und DATEV-Export nach Ihrem Bedarf.

E-Rechnung gemeinsam angehen

Kostenloses Erstgespräch · Direkt mit Karl Salewski

DATEV-Export für Ihren Steuerberater ansehen

Meine Rechnungssoftware in der Praxis ansehen
Illustration eines Arbeitsplatzes: Rechnungen am Laptop bearbeiten
Illustration: Rechnungen digital bearbeiten.

Ihr Ablauf ist der Ausgangspunkt

Von der ersten Position
bis zur fertigen Rechnung.

Die Lösung muss zu Ihren Leistungen passen, zu Ihren Kunden und zu den Programmen, mit denen Sie schon arbeiten. Was dafür nötig ist, klären wir zusammen.

01 / Erstellen

Angaben einmal erfassen.

Kunde, Leistungen und Zahlungsziel einmal eintragen, entweder in Ihrer vorhandenen Software oder in einer Anwendung, die ich für Sie baue.

02 / Ausgeben

Das passende Format nutzen.

ZUGFeRD oder XRechnung: Wir stimmen Ausgabe und Empfängeranforderungen ab und testen die vereinbarten Rechnungsfälle vor dem Einsatz.

03 / Weiterarbeiten

An den Steuerberater übergeben.

Rechnungsdaten und Belege für Ihre Steuerkanzlei vorbereiten. Einen DATEV-Export habe ich bereits in FinkBuch umgesetzt; die passende Übergabe stimmen wir mit Ihrer Kanzlei ab.

Sie haben schon ein Rechnungsprogramm?

Dann schauen wir zuerst, was es schon kann und was fehlt. Eine eigene Entwicklung lohnt sich vor allem, wenn Ihre Abläufe besonders sind, Schnittstellen fehlen oder jemand jeden Tag dieselbe Handarbeit macht.

Für Handwerksbetriebe und ihre Steuerkanzlei

DATEV-Export für
Ihren Steuerberater.

Sie schreiben die Rechnungen, Ihre Steuerkanzlei bucht sie. Dazwischen braucht es eine Übergabe, mit der die Kanzlei arbeiten kann. Das DATEV-Modul von FinkBuch packt Rechnungsdaten und Belege zusammen.

01 / Zeitraum wählen

Den Abrechnungszeitraum festlegen.

Zum Beispiel den letzten Monat anklicken; die Rechnungen aus diesem Zeitraum stehen dann für den Export bereit.

02 / Export erstellen

Rechnungsdaten und Belege bündeln.

FinkBuch erstellt eine ZIP-Datei mit einem DATEV-Buchungsstapel und den zugehörigen PDF-Belegen, damit Daten und Dokumente gemeinsam übergeben werden können.

03 / Übergeben

In der Steuerkanzlei weiterarbeiten.

Die Kanzlei erhält die Exportdatei für den Import in DATEV. Export-Einstellungen und Übergabeweg stimmen wir bei der Einrichtung mit Ihrem Steuerberater ab.

Rechnungssoftware mit DATEV-Export fürs Handwerk.

Diese Funktion ist in FinkBuch bereits umgesetzt. Für Ihren Betrieb klären wir, wie E-Rechnungen, Belege und die Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung zusammenpassen. DATEV-Übergabe gemeinsam besprechen

Erfahrung aus der Umsetzung

Schon gebaut,
im Alltag weitergedacht.

Für Fink + Merz, für die Platzmacherhelden und für meinen eigenen Betrieb habe ich Rechnungs- und Abrechnungssoftware programmiert. Jede löst eine andere Aufgabe.

Fink + Merz · FinkBuch

Vom Angebot bis zum offenen Posten.

FinkBuch führt Angebote, Rechnungen, Zahlungen und Mahnwesen in einer Browseranwendung zusammen. Zum Projekt gehören ZUGFeRD- und XRechnungs-Ausgabe. Das DATEV-Modul exportiert Rechnungsdaten und PDF-Belege für den Steuerberater.

Das FinkBuch-Projekt ansehen
FinkBuch · Einblick in die Anwendung
FinkBuch-Rechnungsübersicht mit Beispieldaten; Kundenlogo für diese Ansicht entfernt
Ansicht mit Beispieldaten, Kundenlogo entfernt. Keine Geschäftszahlen des Kunden. Zum Vergrößern auf das Bild klicken.
SALEWSKI.IT · SalewskiBuch

E-Rechnungen auch im eigenen Betrieb.

Meine eigene Buchhaltungssoftware gibt ZUGFeRD aus und verarbeitet eingehende E-Rechnungen. Ich arbeite jeden Tag damit, und was mir dabei auffällt, landet in der Arbeit für andere Betriebe.

Originaloberfläche mit erfundenen Beispieldaten und beispielhaften Prüfstatus. Keine echten Geschäftsdaten.

Platzmacherhelden · PMH

Vom Einsatz zur Abrechnung.

Arbeitszeit, Fahrtkosten und Material aus dem Serviceeinsatz landen direkt in der Rechnung. Die Abrechnung hängt damit direkt am Einsatz.

Das PMH-Projekt ansehen

E-Rechnungspflicht in Deutschland

2027 ist der nächste Schritt.
Jetzt den Ablauf vorbereiten.

Für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen gelten gestaffelte Übergangsregeln. Entscheidend sind unter anderem Vorjahresumsatz und Rechnungsart.

  1. Seit 01.01.2025

    Empfangen können.

    Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Dafür genügt ein E-Mail-Postfach.

  2. Ab 01.01.2027

    Über 800.000 €.

    Bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz endet grundsätzlich die Übergangsfrist für die Ausstellung.

  3. Ab 01.01.2028

    Auch kleinere Betriebe.

    Die verlängerte Übergangsfrist bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz endet ebenfalls.

Ausnahmen bleiben bestehen, etwa für Kleinunternehmer bei der Ausstellung, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und bestimmte steuerfreie Umsätze. Für bestimmte EDI-Verfahren gilt eine Übergangsregel bis Ende 2027. Öffentliche Auftraggeber haben zusätzliche Vorgaben. Stand: 15.09.2026. Fristen und Ausnahmen beim Bundesfinanzministerium (neuer Tab). Ihren konkreten steuerlichen Fall klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Karl Salewski, Entwickler und persönlicher Ansprechpartner für Ihre Rechnungssoftware
Karl SalewskiIhr Ansprechpartner für Rechnungssoftware.

Ich berate, entwickle und begleite.

Wie schreiben Sie
heute Ihre Rechnungen?

Erzählen Sie mir, mit welchem Programm Sie heute Rechnungen schreiben und wo es hakt. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir zusammen, was Sie brauchen und was der nächste Schritt wäre.

  • Welche Rechnungen und Empfänger haben Sie?
  • Was soll Ihre Software übernehmen?
  • Welchen DATEV-Export und welche Belege braucht Ihr Steuerberater?

Oder rufen Sie mich an: 06306 / 9924496

Beratung und Umsetzung für Unternehmen in Deutschland, auch per Videogespräch. Umfang und Kosten vereinbaren wir vor der Umsetzung.

Gut zu wissen

Fragen zur
E-Rechnung.

Ist eine PDF-Rechnung schon eine E-Rechnung?

Ein gewöhnliches PDF genügt nicht. E-Rechnungen enthalten strukturierte, maschinenlesbare Daten. ZUGFeRD verbindet eine PDF-Ansicht mit eingebetteten XML-Daten; XRechnung nutzt XML. Das verwendete Profil muss die Anforderungen erfüllen.

Kann mein Steuerberater die Rechnungen in DATEV übernehmen?

FinkBuch hat dafür ein DATEV-Exportmodul: Für den gewählten Zeitraum entsteht eine ZIP-Datei mit einem DATEV-Buchungsstapel und den zugehörigen PDF-Belegen. Ihre Steuerkanzlei kann die Buchungsdaten importieren und mit den Belegen weiterarbeiten. Bei Ihrer Lösung stimmen wir Export-Einstellungen, benötigte Daten und Übergabeweg gemeinsam mit der Kanzlei ab.

Bekomme ich ein fertiges Programm oder eine individuelle Lösung?

Eine Lösung, die ich für Sie plane, baue und einrichte. Bausteine und Erfahrung aus meinen anderen Projekten nehme ich mit. Welche Funktionen hineinkommen, legen wir an Ihren Abläufen fest.

Muss ich meine bestehende Software ersetzen?

Das klären wir als Erstes. Kann Ihre Software das Nötige oder hat sie Schnittstellen, bauen wir darauf auf. Wo eine Ergänzung oder eine eigene Anwendung mehr bringt, schlage ich Ihnen das konkret vor.

Können auch eingehende E-Rechnungen verarbeitet werden?

Ja, auch der Rechnungseingang kann Teil des Projekts sein: Daten übernehmen, unklare Angaben zur Prüfung vorlegen und Belege Ihrem Vorgang zuordnen. Mehr zur Verarbeitung von Belegen und Dokumenten.

Was kostet die Umsetzung?

Das Erstgespräch kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot für den vereinbarten Umfang. Einrichtung, Anpassungen und die laufenden Kosten für Betrieb und Betreuung besprechen wir, bevor Sie beauftragen.

Wie werden Ausgabe und Ablage geprüft?

Wir testen die vereinbarten Formate und Geschäftsfälle vor dem Einsatz und stimmen die Übergabe mit Ihren Verantwortlichen ab. Anforderungen an Aufbewahrung, Berechtigungen und Verfahrensdokumentation gehören zur Planung. Die fachliche und steuerliche Prüfung erfolgt mit Ihrem Betrieb und Ihrer Steuerberatung.