Rechnungssoftware · Persönlich umgesetzt
E-Rechnungen.
Passend zu
Ihrem Betrieb.
E-Rechnungen für Ihren Handwerksbetrieb schreiben und die Daten an den Steuerberater geben: Ich baue die passende Rechnungssoftware oder verbinde Ihre vorhandene, mit E-Rechnung und DATEV-Export nach Ihrem Bedarf.
E-Rechnung gemeinsam angehenKostenloses Erstgespräch · Direkt mit Karl Salewski
DATEV-Export für Ihren Steuerberater ansehen
Meine Rechnungssoftware in der Praxis ansehen
Entwickelt für echte Abläufe.
Fink + Merz RechnungssoftwarePlatzmacherhelden Abrechnung aus EinsätzenSALEWSKI.IT Eigene BuchhaltungssoftwareIhr Ablauf ist der Ausgangspunkt
Von der ersten Position
bis zur fertigen Rechnung.
Die Lösung muss zu Ihren Leistungen passen, zu Ihren Kunden und zu den Programmen, mit denen Sie schon arbeiten. Was dafür nötig ist, klären wir zusammen.
Angaben einmal erfassen.
Kunde, Leistungen und Zahlungsziel einmal eintragen, entweder in Ihrer vorhandenen Software oder in einer Anwendung, die ich für Sie baue.
Das passende Format nutzen.
ZUGFeRD oder XRechnung: Wir stimmen Ausgabe und Empfängeranforderungen ab und testen die vereinbarten Rechnungsfälle vor dem Einsatz.
An den Steuerberater übergeben.
Rechnungsdaten und Belege für Ihre Steuerkanzlei vorbereiten. Einen DATEV-Export habe ich bereits in FinkBuch umgesetzt; die passende Übergabe stimmen wir mit Ihrer Kanzlei ab.
Dann schauen wir zuerst, was es schon kann und was fehlt. Eine eigene Entwicklung lohnt sich vor allem, wenn Ihre Abläufe besonders sind, Schnittstellen fehlen oder jemand jeden Tag dieselbe Handarbeit macht.
Für Handwerksbetriebe und ihre Steuerkanzlei
DATEV-Export für
Ihren Steuerberater.
Sie schreiben die Rechnungen, Ihre Steuerkanzlei bucht sie. Dazwischen braucht es eine Übergabe, mit der die Kanzlei arbeiten kann. Das DATEV-Modul von FinkBuch packt Rechnungsdaten und Belege zusammen.
Den Abrechnungszeitraum festlegen.
Zum Beispiel den letzten Monat anklicken; die Rechnungen aus diesem Zeitraum stehen dann für den Export bereit.
Rechnungsdaten und Belege bündeln.
FinkBuch erstellt eine ZIP-Datei mit einem DATEV-Buchungsstapel und den zugehörigen PDF-Belegen, damit Daten und Dokumente gemeinsam übergeben werden können.
In der Steuerkanzlei weiterarbeiten.
Die Kanzlei erhält die Exportdatei für den Import in DATEV. Export-Einstellungen und Übergabeweg stimmen wir bei der Einrichtung mit Ihrem Steuerberater ab.
Diese Funktion ist in FinkBuch bereits umgesetzt. Für Ihren Betrieb klären wir, wie E-Rechnungen, Belege und die Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung zusammenpassen. DATEV-Übergabe gemeinsam besprechen
Erfahrung aus der Umsetzung
Schon gebaut,
im Alltag weitergedacht.
Für Fink + Merz, für die Platzmacherhelden und für meinen eigenen Betrieb habe ich Rechnungs- und Abrechnungssoftware programmiert. Jede löst eine andere Aufgabe.
Vom Angebot bis zum offenen Posten.
FinkBuch führt Angebote, Rechnungen, Zahlungen und Mahnwesen in einer Browseranwendung zusammen. Zum Projekt gehören ZUGFeRD- und XRechnungs-Ausgabe. Das DATEV-Modul exportiert Rechnungsdaten und PDF-Belege für den Steuerberater.
Das FinkBuch-Projekt ansehen
E-Rechnungen auch im eigenen Betrieb.
Meine eigene Buchhaltungssoftware gibt ZUGFeRD aus und verarbeitet eingehende E-Rechnungen. Ich arbeite jeden Tag damit, und was mir dabei auffällt, landet in der Arbeit für andere Betriebe.
Originaloberfläche mit erfundenen Beispieldaten und beispielhaften Prüfstatus. Keine echten Geschäftsdaten.
Vom Einsatz zur Abrechnung.
Arbeitszeit, Fahrtkosten und Material aus dem Serviceeinsatz landen direkt in der Rechnung. Die Abrechnung hängt damit direkt am Einsatz.
Das PMH-Projekt ansehenE-Rechnungspflicht in Deutschland
2027 ist der nächste Schritt.
Jetzt den Ablauf vorbereiten.
Für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen gelten gestaffelte Übergangsregeln. Entscheidend sind unter anderem Vorjahresumsatz und Rechnungsart.
- Seit 01.01.2025
Empfangen können.
Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Dafür genügt ein E-Mail-Postfach.
- Ab 01.01.2027
Über 800.000 €.
Bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz endet grundsätzlich die Übergangsfrist für die Ausstellung.
- Ab 01.01.2028
Auch kleinere Betriebe.
Die verlängerte Übergangsfrist bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz endet ebenfalls.
Ausnahmen bleiben bestehen, etwa für Kleinunternehmer bei der Ausstellung, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und bestimmte steuerfreie Umsätze. Für bestimmte EDI-Verfahren gilt eine Übergangsregel bis Ende 2027. Öffentliche Auftraggeber haben zusätzliche Vorgaben. Stand: 15.09.2026. Fristen und Ausnahmen beim Bundesfinanzministerium (neuer Tab). Ihren konkreten steuerlichen Fall klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Ich berate, entwickle und begleite.
Wie schreiben Sie
heute Ihre Rechnungen?
Erzählen Sie mir, mit welchem Programm Sie heute Rechnungen schreiben und wo es hakt. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir zusammen, was Sie brauchen und was der nächste Schritt wäre.
- Welche Rechnungen und Empfänger haben Sie?
- Was soll Ihre Software übernehmen?
- Welchen DATEV-Export und welche Belege braucht Ihr Steuerberater?
Oder rufen Sie mich an: 06306 / 9924496
Beratung und Umsetzung für Unternehmen in Deutschland, auch per Videogespräch. Umfang und Kosten vereinbaren wir vor der Umsetzung.
Gut zu wissen
Fragen zur
E-Rechnung.
Ist eine PDF-Rechnung schon eine E-Rechnung?
Ein gewöhnliches PDF genügt nicht. E-Rechnungen enthalten strukturierte, maschinenlesbare Daten. ZUGFeRD verbindet eine PDF-Ansicht mit eingebetteten XML-Daten; XRechnung nutzt XML. Das verwendete Profil muss die Anforderungen erfüllen.
Kann mein Steuerberater die Rechnungen in DATEV übernehmen?
FinkBuch hat dafür ein DATEV-Exportmodul: Für den gewählten Zeitraum entsteht eine ZIP-Datei mit einem DATEV-Buchungsstapel und den zugehörigen PDF-Belegen. Ihre Steuerkanzlei kann die Buchungsdaten importieren und mit den Belegen weiterarbeiten. Bei Ihrer Lösung stimmen wir Export-Einstellungen, benötigte Daten und Übergabeweg gemeinsam mit der Kanzlei ab.
Bekomme ich ein fertiges Programm oder eine individuelle Lösung?
Eine Lösung, die ich für Sie plane, baue und einrichte. Bausteine und Erfahrung aus meinen anderen Projekten nehme ich mit. Welche Funktionen hineinkommen, legen wir an Ihren Abläufen fest.
Muss ich meine bestehende Software ersetzen?
Das klären wir als Erstes. Kann Ihre Software das Nötige oder hat sie Schnittstellen, bauen wir darauf auf. Wo eine Ergänzung oder eine eigene Anwendung mehr bringt, schlage ich Ihnen das konkret vor.
Können auch eingehende E-Rechnungen verarbeitet werden?
Ja, auch der Rechnungseingang kann Teil des Projekts sein: Daten übernehmen, unklare Angaben zur Prüfung vorlegen und Belege Ihrem Vorgang zuordnen. Mehr zur Verarbeitung von Belegen und Dokumenten.
Was kostet die Umsetzung?
Das Erstgespräch kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot für den vereinbarten Umfang. Einrichtung, Anpassungen und die laufenden Kosten für Betrieb und Betreuung besprechen wir, bevor Sie beauftragen.
Wie werden Ausgabe und Ablage geprüft?
Wir testen die vereinbarten Formate und Geschäftsfälle vor dem Einsatz und stimmen die Übergabe mit Ihren Verantwortlichen ab. Anforderungen an Aufbewahrung, Berechtigungen und Verfahrensdokumentation gehören zur Planung. Die fachliche und steuerliche Prüfung erfolgt mit Ihrem Betrieb und Ihrer Steuerberatung.


