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BFSG: Website-Barrierefreiheit – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

27. Februar 2026
Moderner Laptop auf einem Schreibtisch zeigt eine barrierefreie Website - BFSG Barrierefreiheit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Unternehmer haben davon noch nichts gehört, obwohl es sie trifft. Wer eine Firmenwebseite, einen Online-Shop oder eine Online-Terminbuchung betreibt, muss sich jetzt damit befassen. Hier steht, was das Gesetz verlangt, wen es betrifft und was zu tun ist.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um, den European Accessibility Act (EAA). Der Gedanke dahinter: Digitale Produkte und Dienste sollen alle nutzen können, auch Menschen mit Behinderung, ältere Menschen oder jemand mit gebrochenem Arm.

Konkret heißt das: Ein blinder Nutzer bedient Ihre Seite mit dem Screenreader, ein gehörloser kommt ohne Ton zurecht, und wer die Maus nicht gut führen kann, steuert alles über die Tastatur. Niemand soll wegen einer Einschränkung außen vor bleiben.

Viele Unternehmer in Kaiserslautern und der Pfalz kennen das Gesetz nicht. Kein Wunder, bei „Barrierefreiheit“ denkt man an Rampen und Aufzüge. Das BFSG meint aber Webseiten, Shops und Apps.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienste anbieten. Dazu zählen zum Beispiel:

Kleinstunternehmen: Gibt es Ausnahmen?

Ja. Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Sobald sie Produkte verkaufen, auch online, gilt das Gesetz.

Für Handwerker, Ärzte, Steuerberater und Immobilienmakler in Kaiserslautern und Umgebung heißt das: Wer ein Kontaktformular, einen Online-Terminkalender oder einen Shop auf der Seite hat, sollte sich die Anforderungen ansehen.

Mein Rat: Machen Sie die Seite auch dann barrierefrei, wenn Sie unter die Ausnahme fallen. Alle Besucher kommen leichter zurecht, und Google wertet es positiv.

Was verlangt das Gesetz technisch?

Grundlage sind die WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines), die internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Sie haben vier Grundsätze:

1. Wahrnehmbar

Jeder soll die Inhalte wahrnehmen können. Bilder brauchen aussagekräftige Alternativtexte (Alt-Tags), Videos Untertitel, und Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben, damit auch sehbehinderte Menschen ihn lesen können.

2. Bedienbar

Die ganze Seite muss sich mit der Tastatur bedienen lassen: Knöpfe, Menüs, Formulare, alles ohne Maus. Blinkende Elemente, die einen epileptischen Anfall auslösen könnten, sind tabu.

3. Verständlich

Texte müssen klar sein. Formulare zeigen Fehler im Klartext an. Die Sprache der Seite steht im Quellcode (z. B. lang="de" für Deutsch).

4. Robust

Die Seite muss mit Hilfsmitteln zusammenarbeiten: Screenreader, Sprachsteuerung und andere Assistenztechnik.

Für die meisten Unternehmenswebseiten sind die Stufen A und AA der WCAG 2.2 Pflicht. Stufe AAA ist freiwillig.

Was droht bei Verstößen?

Verstöße kosten Bußgeld. Wie viel, hängt vom Verstoß und von der Größe des Unternehmens ab. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder.

Dazu kommt: Wettbewerber und Verbände können abmahnen, wenn Ihre Seite die Vorgaben nicht erfüllt. Das kennen viele von der DSGVO und der Cookie-Pflicht. Wer früh handelt, erspart sich die Abmahnung.

Barrierefreiheit und SEO hängen zusammen

Was der Barrierefreiheit hilft, hilft auch bei Google, denn die Suchmaschine „liest“ eine Seite ähnlich wie ein Screenreader:

Wer die Seite barrierefrei macht, arbeitet also gleich am SEO und Online-Marketing mit.

Praktische Checkliste: So machen Sie Ihre Website BFSG-konform

Damit fangen Sie an:

Barrierefreiheitserklärung: Was muss da rein?

Betroffene Unternehmen müssen eine Barrierefreiheitserklärung auf der Seite veröffentlichen. Darin steht:

Für viele kleine Betriebe ist das neu. Ich schreibe die Erklärung mit Ihnen und baue sie in Ihre Seite ein.

Was können Sie jetzt tun?

Zuerst eine Bestandsaufnahme. Viele Seiten, auch in Kaiserslautern, erfüllen die Vorgaben noch nicht.

Für WordPress, bei meinen Kunden die häufigste Plattform, gibt es brauchbare Hilfsmittel:

Plugins lösen aber nicht alles. Barrierefreiheit gehört schon in die Website-Konzeption. Wer neu baut, plant sie von Anfang an ein, das spart später Zeit und Geld.

Für bestehende Seiten empfehle ich ein Barrierefreiheits-Audit: Es zeigt die Lücken, daraus wird ein Plan. Auch das gehört zu meinem Webdesign-Service für Betriebe aus Kaiserslautern und der Pfalz.

Fazit: Jetzt prüfen und handeln

Das Gesetz gilt seit Juni 2025, und viele Betriebe hinken hinterher. Wer jetzt handelt, ist rechtlich auf der sicheren Seite und bekommt nebenbei eine Seite, die sich leichter bedienen lässt und bei Google besser dasteht.

Von Kaiserslautern aus unterstütze ich Sie dabei: Analyse, Umsetzung, fertige Barrierefreiheitserklärung.

Sie wollen wissen, ob Ihre Seite das BFSG erfüllt? Ich prüfe das persönlich und unverbindlich. Jetzt Kontakt aufnehmen oder anrufen: 06306 9924496.

Häufige Fragen zum BFSG

Ab wann gilt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 verbindlich für betroffene Unternehmen.

Bin ich als kleiner Handwerker betroffen?

Wenn Sie einen Online-Shop oder eine Online-Terminbuchung betreiben: ja. Eine reine Informationsseite ohne interaktive Elemente fällt unter die Ausnahme, wenn Ihr Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter hat und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz liegt. Barrierefrei lohnt sich trotzdem. Mehr dazu auf meiner Seite Webdesign für Handwerker.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Die Barrierefreiheitserklärung ist eine Seite auf Ihrer Website. Darin steht, wie barrierefrei die Seite ist, welche Mängel noch bestehen und wo Nutzer sich melden können. Für viele betroffene Unternehmen ist sie Pflicht.

Kann ich meine bestehende WordPress-Website nachrüsten?

Meist ja. Wie viel Arbeit es ist, hängt vom Zustand der Seite ab. Ich empfehle zuerst ein Audit, dann sieht man, was fehlt. Muss ohnehin viel überarbeitet werden, lohnt sich oft der Neubau mit modernem, barrierefreiem Webdesign.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Es drohen Bußgelder und Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbänden. Außerdem sperren Sie Kunden mit Einschränkungen aus und verlieren Aufträge. Mein Digitalisierungsservice hilft auch bei der digitalen Barrierefreiheit.