Pflichtangaben für eine geschäftliche Webseite – Diese rechtlichen Vorgaben musst du beachten

Wer mit einer Webseite Geschäfte macht, muss ein paar Dinge einhalten. Fehlt das Impressum oder die Datenschutzerklärung, kann eine Abmahnung ins Haus flattern, und die kostet. Hier liest du, welche Pflichten für Unternehmenswebseiten gelten und wie du sie umsetzt.
Pflichtangaben sind das, was das Gesetz von jeder geschäftlichen Webseite verlangt, etwa aus der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Wer sie erfüllt, erspart sich Abmahnungen. Kunden sehen daran außerdem, mit wem sie es zu tun haben, und das schafft Vertrauen.
Ein Impressum braucht fast jedes Unternehmen. Ob Ihr Betrieb darunter fällt, sagt Ihnen Ihr Rechtsberater.
Ins Impressum gehören derzeit Name, Anschrift, Kontakt des Verantwortlichen, USt-ID und Registereintrag. Die Vorgaben ändern sich aber immer wieder, deshalb taugen Vorlagen nur bedingt. Für ein rechtssicheres Impressum arbeite ich mit der IT-Recht Kanzlei zusammen. Ich kläre mit Ihnen, welche Angaben Sie brauchen, und baue das Impressum dann in Ihre Webseite ein.
Die Datenschutzerklärung (DSGVO für Webseiten) sagt, was Ihre Seite mit den Daten der Besucher macht: welche Daten sie speichert und wozu. Seine Einwilligung muss der Besucher jederzeit zurücknehmen können. Wer die Erklärung selbst schreibt, muss die eigene Seite genau kennen: Welche Plugins laufen (Google Analytics, Social-Media-Buttons), welche Daten sammeln sie, und wozu?
Eine einmal geschriebene Datenschutzerklärung ist schnell veraltet. Die Seite ändert sich, das Gesetz auch; deshalb muss die Erklärung laufend gepflegt werden. Dafür arbeite ich mit der IT-Recht Kanzlei zusammen. Ich kläre mit Ihnen, welche Angaben Sie brauchen, und baue die Datenschutzerklärung dann in Ihre Webseite ein.
Mit der DSGVO kam auch die Pflicht zum Cookie-Banner.
Es regelt unter anderem das Tracking auf Ihrer Seite. Technisch notwendige Cookies dürfen laufen, alle anderen erst, wenn der Besucher zustimmt, und er soll auswählen können, welche. Das übernimmt meist ein Cookie-Consent-Tool. Prüfen Sie, dass es alle Vorgaben für ein DSGVO-konformes Cookie-Banner erfüllt.
Nicht jede Webseite braucht allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Nötig sind sie, wenn über die Seite Verträge zustande kommen, etwa im Online-Shop oder bei einer Dienstleistung mit laufenden Zahlungen. Eine reine Informationsseite kommt ohne aus; sinnvoll können AGB trotzdem sein, um Haftung oder Nutzungsbedingungen festzuhalten. Was hineingehört, ist bei einem Shop anders als bei einer Dienstleistung. Auch hier arbeite ich mit der IT-Recht Kanzlei zusammen: Ich kläre mit Ihnen, welche Angaben Sie brauchen, und baue die AGB dann in Ihre Webseite ein.
Was noch? Bei Bildern und Texten auf Ihrer Seite gilt das Urheberrecht; klären Sie die Bildrechte, bevor Sie etwas hochladen. Ein Newsletter muss ebenfalls DSGVO-konform laufen, schauen Sie sich vorher das E-Mail-Marketing-Recht an. Ein Haftungsausschluss ist außerdem sinnvoll. So bleiben Ihnen Bußgelder erspart.
Eine geschäftliche Webseite muss ein paar Vorgaben erfüllen, sonst drohen Abmahnung und Bußgeld. Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner sind die wichtigsten. Rechtstexte gehören auf die eigene Seite zugeschnitten und regelmäßig geprüft.
Tipp: Ich baue Ihre Webseite rechtssicher auf. Fragen beantworte ich persönlich.
