GoBD-konforme Archivierung: Was Unternehmen wissen müssen

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form". Klingt sperrig – bedeutet aber einfach: Das Finanzamt gibt vor, wie Sie Ihre Geschäftsunterlagen digital aufbewahren müssen. Und das betrifft jedes Unternehmen in Deutschland.

GoBD-konforme digitale Archivierung

Was verlangt die GoBD konkret?

Die GoBD fordert, dass digitale Geschäftsunterlagen unveränderbar, nachvollziehbar, vollständig und zeitnah archiviert werden. E-Mails mit Geschäftsbezug, Rechnungen, Verträge, Angebote – alles muss so gespeichert werden, dass es während der Aufbewahrungsfrist (6-10 Jahre) nicht verändert oder gelöscht werden kann. Ein einfacher Dateiordner auf dem PC reicht dafür nicht aus.

Warum ein DMS die beste Lösung ist

Ein Dokumenten-Management-System (DMS) erfüllt die GoBD-Anforderungen automatisch: Versionskontrolle, Zeitstempel, Zugriffsprotokollierung und unveränderbare Archivierung. Dazu kommt der praktische Nutzen: Sie finden jedes Dokument in Sekunden statt Minuten, können von überall darauf zugreifen und sparen physischen Platz.

Unsere GoBD-konforme DMS-Lösung

SALEWSKI.IT bietet maßgeschneiderte DMS-Lösungen mit KI-gestützter Klassifikation. Dokumente werden automatisch erkannt, kategorisiert und GoBD-konform archiviert. OCR-Texterkennung macht auch gescannte PDFs durchsuchbar. Und alles läuft auf deutschen Servern – DSGVO-konform und unter Ihrer Kontrolle.

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Häufige Fragen

Gilt die GoBD auch für Kleinunternehmer?

Ja, die GoBD gilt für alle Unternehmen und Selbstständige, die steuerrelevante Unterlagen digital verarbeiten – unabhängig von der Größe.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die GoBD?

Das Finanzamt kann die Buchführung verwerfen und den Gewinn schätzen. Das führt in der Regel zu Steuernachzahlungen und kann im schlimmsten Fall als Steuerhinterziehung gewertet werden.

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