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Moderner Laptop auf einem Schreibtisch zeigt eine barrierefreie Website - BFSG Barrierefreiheit

BFSG: Website-Barrierefreiheit – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und viele Unternehmer wissen noch gar nicht, dass sie davon betroffen sind. Wer eine Firmenwebseite, einen Online-Shop oder digitale Buchungssysteme betreibt, muss jetzt handeln. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen verständlich, was das BFSG bedeutet, wer betroffen ist – und was Sie konkret tun müssen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) ist das deutsche Umsetzungsgesetz der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Die Europäische Union wollte damit einen einheitlichen Standard schaffen: Digitale Produkte und Dienstleistungen sollen für alle Menschen zugänglich sein – auch für Menschen mit Behinderungen, ältere Personen oder Menschen mit temporären Einschränkungen.

Was bedeutet das in der Praxis? Eine barrierefreie Webseite muss so gestaltet sein, dass sie auch von blinden Menschen mit Screenreadern bedienbar ist, von gehörlosen Nutzern problemlos genutzt werden kann und auch bei eingeschränkter Feinmotorik über die Tastatur bedienbar ist. Kurz: Niemand soll aufgrund einer Einschränkung von Ihrer Webseite ausgeschlossen werden.

In Kaiserslautern und der Pfalz haben wir in den vergangenen Monaten viele Gespräche mit Unternehmern geführt, die von diesem Gesetz noch nie gehört haben. Das ist verständlich – denn der Begriff „Barrierefreiheit“ klingt zunächst nach Rampen und Aufzügen. Doch im digitalen Zeitalter geht es um viel mehr.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das ist die wichtigste Frage für die meisten Unternehmer. Das BFSG richtet sich grundsätzlich an Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Konkret betroffen sind zum Beispiel:

  • Online-Shops und E-Commerce-Seiten – jeder, der Produkte oder Dienstleistungen online verkauft
  • Digitale Buchungssysteme – etwa Terminvereinbarungen beim Arzt, Friseur oder Handwerker
  • Banking-Apps und Zahlungsdienstleister
  • Websites mit interaktiven Funktionen – Kontaktformulare, Login-Bereiche, Chatbots
  • Apps mit Endnutzeroberfläche

Kleinstunternehmen – gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt eine wichtige Ausnahme für Kleinstunternehmen: Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen, sind vom BFSG ausgenommen. Sobald jedoch Produkte verkauft werden – auch digital – gilt das Gesetz.

Für viele Handwerker, Ärzte, Steuerberater und Immobilienmakler in Kaiserslautern und Umgebung bedeutet das: Wer ein Kontaktformular, einen Online-Terminkalender oder einen Shop auf der Website hat, sollte die Anforderungen ernst nehmen.

Unser Rat: Auch wenn Sie formal unter die Ausnahme fallen – eine barrierefreie Website zahlt sich aus. Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle, steigert Ihr Google-Ranking und signalisiert Professionalität.

Was verlangt das Gesetz technisch?

Das BFSG basiert auf den international anerkannten WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) – den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Diese sind in vier Grundprinzipien gegliedert:

1. Wahrnehmbar

Alle Inhalte müssen von Nutzern wahrgenommen werden können – unabhängig von Einschränkungen. Das bedeutet konkret: Bilder brauchen aussagekräftige Alternativtexte (sog. Alt-Tags), Videos benötigen Untertitel und Farbkontraste müssen ausreichend stark sein, damit auch sehbehinderte Menschen den Text lesen können.

2. Bedienbar

Die gesamte Webseite muss über die Tastatur bedienbar sein – nicht nur mit der Maus. Buttons, Menüs, Formulare: Alles muss ohne Mausklick erreichbar sein. Außerdem darf es keine blinkenden Elemente geben, die Epilepsie auslösen könnten.

3. Verständlich

Texte müssen klar und verständlich sein. Formulare müssen Fehlermeldungen in Klartext anzeigen. Die Sprache der Seite muss im Quellcode angegeben sein (z. B. lang="de" für Deutsch).

4. Robust

Die Webseite muss mit verschiedenen Technologien und Hilfsmitteln funktionieren – also mit Screenreadern, Sprachsteuerung und anderen Assistenztechnologien kompatibel sein.

Für die meisten Unternehmenswebseiten sind vor allem die Konformitätsstufen A und AA der WCAG 2.2 verpflichtend. Stufe AAA ist eine freiwillige Erweiterung.

Was droht bei Verstößen?

Das ist eine berechtigte Frage, die uns viele Unternehmer in Kaiserslautern stellen. Das BFSG sieht Sanktionen bei Verstößen vor – die genaue Höhe der Bußgelder richtet sich nach dem jeweiligen Verstoß und der Unternehmensgröße. Zuständig für die Überwachung sind die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer.

Wichtiger als die Bußgelddrohung ist jedoch ein anderer Aspekt: Wettbewerber und Verbände können abmahnen, wenn Ihre Website nicht den Anforderungen entspricht. Das kennen viele Unternehmer bereits aus dem Bereich der DSGVO oder der Cookie-Pflicht. Beim BFSG gilt ähnliches – frühzeitiges Handeln schützt vor teuren Abmahnungen.

Barrierefreiheit und SEO: Ein doppelter Gewinn

Hier ist die gute Nachricht: Was gut für die Barrierefreiheit ist, ist auch gut für Ihr Google-Ranking! Suchmaschinen wie Google „lesen“ Websites ähnlich wie ein Screenreader. Das bedeutet:

  • Aussagekräftige Alt-Tags bei Bildern → Google versteht Ihre Bilder besser
  • Klare Struktur mit Überschriften (H1, H2, H3) → Bessere Indexierung
  • Schnelle Ladezeiten (WCAG-Anforderung) → Google-Bonus für Core Web Vitals
  • Klare, verständliche Texte → Nutzer bleiben länger auf der Seite
  • Mobil optimierte Darstellung → Pflicht für Google-Ranking

Wer seine Website barrierefrei gestaltet, investiert also gleichzeitig in sein SEO und Online-Marketing. Das ist kein Nachteil – es ist eine Chance.

Praktische Checkliste: So machen Sie Ihre Website BFSG-konform

Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die Sie jetzt angehen sollten:

  • Farbkontraste prüfen: Verwenden Sie einen Kontrastprüfer (z. B. WebAIM Contrast Checker). Textfarbe zu Hintergrundfarbe muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 haben.
  • Alternativtexte ergänzen: Jedes inhaltliche Bild auf Ihrer Website braucht einen aussagekräftigen Alt-Text. Rein dekorative Bilder erhalten ein leeres Alt-Attribut (alt="").
  • Tastaturnavigation testen: Drücken Sie die Tab-Taste auf Ihrer Webseite – können Sie alle Bereiche ohne Maus erreichen?
  • Sprache angeben: Im WordPress-Backend unter Einstellungen → Allgemein die korrekte Sprache einstellen (Deutsch).
  • Formulare beschriften: Jedes Eingabefeld in Ihrem Kontaktformular braucht ein sichtbares Label.
  • Videos untertiteln: Falls Sie Videos einbinden, sollten diese Untertitel haben.
  • Barrierefreiheitserklärung erstellen: Das BFSG verpflichtet zur Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website.
  • Website automatisch testen: Kostenlose Tools wie Google Lighthouse, WAVE (wave.webaim.org) oder axe DevTools helfen beim ersten Check.

Barrierefreiheitserklärung – was muss da rein?

Das BFSG verpflichtet betroffene Unternehmen, eine Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Website zu veröffentlichen. Diese muss enthalten:

  • Den aktuellen Stand der Barrierefreiheit Ihrer Website
  • Welche bekannten Mängel noch bestehen und wann diese behoben werden
  • Ein Feedback-Formular oder eine Kontaktmöglichkeit für Nutzer, die Barrieren melden möchten
  • Einen Verweis auf das Durchsetzungsverfahren (für den Fall, dass Ihre Rückmeldung nicht beantwortet wird)

Für viele kleine Unternehmen ist das eine neue Anforderung. Wir helfen Ihnen, diese Erklärung korrekt zu erstellen und in Ihre bestehende Website zu integrieren.

Was können Sie jetzt tun?

Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Viele Websites – auch in Kaiserslautern – erfüllen die Anforderungen noch nicht vollständig. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Realität, der sich viele Unternehmer gerade stellen müssen.

Für WordPress-Websites – die mit Abstand häufigste Website-Plattform unter unseren Kunden – gibt es inzwischen gute Hilfsmittel:

  • WP Accessibility Helper – Ein kostenloses Plugin, das grundlegende Barrierefreiheitsfunktionen nachrüstet
  • Accessible Elementor – Für Elementor-basierte Seiten
  • One Click Accessibility – Schnelle Grundverbesserungen für Kontrast und Navigation

Aber Vorsicht: Plugins allein lösen nicht alle Probleme. Echte Barrierefreiheit erfordert eine durchdachte Website-Konzeption von Grund auf. Wer eine neue Website plant, sollte Barrierefreiheit von Anfang an einplanen – das spart Zeit und Kosten im Nachhinein.

Für bestehende Websites empfehlen wir ein gezieltes Barrierefreiheits-Audit, um die konkreten Lücken zu identifizieren und einen realistischen Umsetzungsplan zu erstellen. Auch das gehört zu unserem Webdesign-Service für Unternehmen aus Kaiserslautern und der Pfalz.

Fazit: Jetzt handeln, nicht warten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit Juni 2025 in Kraft – und viele Unternehmen haben noch Nachholbedarf. Die gute Nachricht: Wer jetzt handelt, verbessert nicht nur seine rechtliche Situation, sondern macht seine Website gleichzeitig nutzerfreundlicher, zugänglicher und besser für Google auffindbar.

Barrierefreiheit ist kein lästige Pflicht – sie ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Ihrer digitalen Präsenz. Und als Digitalagentur in Kaiserslautern stehen wir Ihnen dabei zur Seite: von der Analyse über die Umsetzung bis zur abschlussfähigen Barrierefreiheitserklärung.

Sie möchten wissen, ob Ihre Website das BFSG erfüllt? Wir prüfen das gerne – persönlich und unverbindlich. Jetzt Kontakt aufnehmen oder rufen Sie uns an: 0631 373 321 81.

Häufige Fragen zum BFSG

Ab wann gilt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 verbindlich für betroffene Unternehmen.

Bin ich als kleiner Handwerker betroffen?

Wenn Sie einen Online-Shop oder digitale Buchungssysteme betreiben, ja. Reine Informationswebseiten ohne interaktive Elemente fallen unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme, wenn Ihr Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter hat und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz liegt. Trotzdem lohnt sich Barrierefreiheit für alle. Besuchen Sie unsere Seite Webdesign für Handwerker für mehr Informationen.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein Dokument auf Ihrer Website, das den Stand der Barrierefreiheit dokumentiert, bekannte Mängel benennt und eine Kontaktmöglichkeit für Feedback bietet. Sie ist für viele betroffene Unternehmen Pflicht.

Kann ich meine bestehende WordPress-Website nachrüsten?

Ja, in vielen Fällen ist eine Nachrüstung möglich. Der Aufwand hängt von der aktuellen Qualität Ihrer Website ab. Wir empfehlen zunächst ein Audit, um den genauen Handlungsbedarf zu ermitteln. Bei einer grundlegenden Überarbeitung lohnt sich der Neubau mit modernem, barrierefreiem Webdesign.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Neben möglichen Bußgeldern durch Behörden besteht das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände. Außerdem schließen Sie potenzielle Kunden mit Einschränkungen von Ihrer Website aus – und lassen damit Umsatz liegen. Unser Digitalisierungsservice umfasst auch die Unterstützung bei der digitalen Barrierefreiheit.