Aufgabe und Daten
Welches Ergebnis wird gebraucht? Welche Informationen sind dafür nötig, welche lassen sich weglassen? Erste Beispielabläufe können mit erfundenen Daten starten.
Orientierung vor dem ersten Projekt
Welche Informationen braucht die KI? Wer darf sie sehen? Was wird gespeichert? Diese Fragen gehören vor die technische Umsetzung – nicht ans Ende des Projekts.
Von Karl Salewski · Stand: 7. September 2026. Technische und organisatorische Orientierung, keine Rechtsberatung und keine vollständige Compliance-Checkliste.
Die deutsche Datenschutzkonferenz empfiehlt, Zweck und Einsatzfeld vorab festzulegen und die Verarbeitung personenbezogener Daten zu prüfen. Personenbezug kann auch ohne Namen entstehen. Eingaben, Ausgaben und Nutzungsdaten gehören deshalb gemeinsam in die Betrachtung.
Auch Trainingsnutzung, Zugriffe, Löschung und die Prüfung von Ergebnissen sind relevant. Eine menschliche Freigabe muss eine echte Prüfung ermöglichen; ein bloßer Bestätigungsklick ist kein tragfähiges Kontrollkonzept. Quelle: Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (PDF, Mai 2024).
Welches Ergebnis wird gebraucht? Welche Informationen sind dafür nötig, welche lassen sich weglassen? Erste Beispielabläufe können mit erfundenen Daten starten.
Welche Systeme verarbeiten die Daten, an welchen Standorten und mit welchen Berechtigungen? Wer darf Einstellungen und Verbindungen ändern?
Wer prüft Entwürfe? Was passiert bei fehlenden Angaben, unklaren Ergebnissen oder einer Störung? Wir planen auch den manuellen Rückweg.
Wer betreut den Ablauf, bearbeitet Fehler und hält Zugänge aktuell? Offene Datenschutz- oder Rechtsfragen werden vor dem Einsatz mit den zuständigen Fachleuten geklärt.
Für Projekte in Österreich bietet die dortige Datenschutzbehörde eigene Hinweise zum Zusammenspiel von Datenschutz und KI. Der Einsatz eines fremden KI-Dienstes nimmt dem nutzenden Unternehmen seine datenschutzrechtliche Verantwortung nicht automatisch ab. Quelle: Österreichische Datenschutzbehörde.
In der Schweiz ist nach dem EDÖB das technologieneutrale Schweizer Datenschutzgesetz auch auf KI-gestützte Datenbearbeitung anwendbar. Eine deutsche Vorlage sollte daher nicht ungeprüft für ein Schweizer Projekt verwendet werden. Welche zusätzlichen Regeln greifen, hängt vom konkreten Einsatz ab. Quelle: EDÖB – KI und Datenschutz.
Lokaler Betrieb kann Teil des technischen Konzepts sein. Entscheidend bleiben jedoch auch angeschlossene Dienste, Berechtigungen und organisatorische Regeln. Ich verspreche deshalb nicht pauschal „DSGVO-konform“, nur weil ein Modell auf eigener Hardware läuft.
Mehr zu KI auf eigener Infrastruktur. Die rechtliche Beurteilung Ihres konkreten Vorhabens gehört bei Bedarf in die Hände Ihrer Datenschutzberatung oder einer entsprechend qualifizierten Rechtsberatung.
Beschreiben Sie zunächst die Aufgabe, die beteiligten Programme und die Art der Informationen. Bitte senden Sie dabei keine echten Patientendaten, Personalakten, Steuerunterlagen oder sonstigen vertraulichen Dokumente mit.
Die Branchenbeispiele zeigen Abläufe mit fiktiven Daten. Sie sind eine Gesprächsgrundlage, kein Nachweis für die Sicherheit oder Zulässigkeit einer späteren Anwendung.
Klarheit vor Technik
Im Erstgespräch grenzen wir Aufgabe und Datenwege ein. Ich benenne technische Voraussetzungen und offene Punkte für die weitere Prüfung.